Dringender Bedarf an Wettkampfmitarbeiter(inne)n bei Verbandsveranstaltungen

von Thomas Beyerlein

Wie bei Vereinsgesprächen, Verbandstag und verschiedenen weiteren Anlässen bereits angesprochen wurde, verschärft sich die Situation um Helfer(innen) und Kampfrichter(innen) bei Veranstaltungen des LV Pfalz immer weiter. Das LVP-Präsidium denkt daher auch darüber nach, wie die Vereine in die Pflicht genommen werden können.

Bis vor kurzem konnten die Veranstaltungen noch großzügig mit dem treuen Stammpersonal des Verbandes abgedeckt werden. Auf Grund des zunehmenden Altersdurchschnitts der Kampfrichter(innen) und der abnehmenden Bereitschaft innerhalb der Leichtathletikfamilie, sich als Kampfrichter oder Helfer zu engagieren, wird die personelle Absicherung der Veranstaltungen immer schwieriger. Auch die Ausrichtervereine finden in ihren eigenen Reihen zudem immer weniger Helfer, die zur Unterstützung bereit sind.

Während der Dank an all jene geht, die sich regelmäßig engagieren, macht sich das Präsidium des Verbandes Gedanken, wie die Veranstaltungen zukünftig weiter personell abgesichert werden können, um auch weiterhin eine ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten.

In einem ersten Schritt geht die dringende Bitte an alle Vereine, für die Veranstaltungen, an denen sie vertreten sind, Helfer(innen) zu melden, die das Team des LVP am jeweiligen Wettkampftag unterstützen – am besten bereits im Vorfeld.

Darüber hinaus werden die Verbandsvertreter(innen) bei Veranstaltungen offensiv auf Zuschauer(innen) zugehen und um Unterstützung bei einzelnen Wettkämpfen bitten, sofern Bedarf besteht.

Während in anderen Verbänden und Sportarten durchaus bereits eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Kampfrichtern oder Helfern bei Verbandsveranstaltungen besteht, hofft das LVP-Präsidium noch, das Problem mit freiwilliger Unterstützung und über den Zusammenhalt der Pfälzer Leichtathletikfamilie lösen zu können.

Parallel werden jedoch verschiedene Modelle diskutiert, wie Vereine bei der personellen Absicherung von Veranstaltungen notfalls in die Pflicht genommen werden können.

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