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Jugendsprecherwahl
Die Jugendsprecher vertreten die Interessen der Nachwuchs-Leichtathleten. Sie werden von den Jugendlichen auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Ihre Amtszeit beginnt spätestens mit dem ersten, des auf die Wahl folgenden Monats. Einer der beiden soll weiblich, der andere männlich sein. In jedem Jahr soll ein Jugendsprecher gewählt werden. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Zum Zeitpunkt der ersten Wahl muss der zu Wählende einer Jugendklasse im LVP angehören. Die Jugendsprecher werden nach Möglichkeit bei den pfälzischen A-Jugend- Einzelmeisterschaften in geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Angehörige des LVP, der den Altersklassen Schüler A, Jugend B oder Jugend A angehört. Gewählt ist derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Die Kreise sowie alle Angehörigen der LVP-Jugend sind berechtigt, Wahlvorschläge bis 4 Wochen vor dem 1. Tag der Wahl einzureichen. Es sind alle Wahlvorschläge zu berücksichtigen, die innerhalb dieser Frist eingereicht werden.
11 May 2009 von D. Schwerdling

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