Sie können mit diesem Formular einen Volkslauf beim Leichtathletikverband Pfalz melden.
Der Begriff "Volkslauf" ist von den Leichtathletikverbänden geschützt. Wir werden die Meldung prüfen und gegebenenfalls genehmigen. Erst durch die Genehmigung durch den Leichtathletikverband Pfalz können Sie die Veranstaltung als "Volkslauf" durchführen. Vorher sollte die Veranstaltung auch nicht mit dieser Bezeichnung beworben werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Leichtathletik-Verbands und in der
Veranstaltungsordnung des DLV (PDF). Bitte beachten Sie auch den Anhang: Härtefonds-Statut für den Volkslauf.
Ihr Leichtathletikverband Pfalz
Abgabetermin für die Anmeldung eines Volkslaufs 2012: 20. September 2011