Hier finden Sie die allg. Ausschreibungsbestimmungen 2013 des LV Pfalz.
ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN 2013
Soweit in den einzelnen Ausschreibungen keine anders lautenden Angaben enthalten sind, gelten für die vom Leichtathletik-Verband Pfalz veranstalteten Meisterschaften die nachstehenden Bedingungen.
1. Veranstalter
Veranstalter ist der Leichtathletik-Verband Pfalz e.V. (LVP).
2. Durchführung
Die Meisterschaften werden in den jeweils aufgeführten Wettbewerben nach den „Internationalen Wettkampfregeln (IWR)“ und der „Deutschen Leichtathletikordnung (DLO)“ in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
3. Zeitpläne
Nach Eingang der Meldungen können Änderungen der Zeitpläne erforderlich werden. Die betroffenen Vereine sind entsprechend der Auswirkung für sie darüber zu informieren. Änderungen werden auch auf der Homepage des LVP veröffentlicht (http://www.lv-pfalz.de). Änderungen am Wettkampftag werden durch den Ansager bekanntgegeben.
4. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an den Meisterschaften können nur Mitglieder von Vereinen zugelassen werden, die dem LVP angeschlossen sind.
In einem Wettbewerb ist die Teilnahme nur in einer Altersklasse möglich.
Jeder Teilnehmer ab M/W 12 (Jahrgang 2001, ggf. auch Jahrgang 2002) muss im Besitz einer vom LVP ausgestellten gültigen Startlizenz sein.
5. Meldungen
Sämtliche Meldungen werden online über LAnet abgegeben.
Eine zusätzliche schriftliche Zusendung der Meldung nicht mehr notwendig.
Andere Meldungen sind auf dem DLV-Vordruck 2:21 zu den genannten Terminen an die LVP-Geschäftsstelle, Postfach 1560, 67604 Kaiserslautern oder per E-Mail (LV-Pfalz@t-online.de) einzureichen. Bei den Meldungen muss die Startpassnummer zwingend angegeben werden. Verstöße dagegen werden gem. der LVP-Gebührenordnung behandelt.
6. Meldeschluss
Die in den einzelnen Ausschreibungen genannten Schlusstermine müssen zwingend eingehalten werden. Die genannten Daten gelten, sofern in der Ausschreibung keine andere Aussage gegeben ist, für das Datum des Poststempels. Meldungen am Wettkampftag können in Ausnahmefällen zugelassen werden, soweit dies organisatorisch vertretbar ist. Über die Zulassung von Nachmeldungen entscheidet der Wettkampfleiter.
Teilnehmerlisten können im Internet unter http://www.lv-pfalz.de abgerufen werden.
7. Organisationsgebühren
Der Organisationsgebühr beträgt:
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je Einzelmeldung |
Je Staffelmeldung |
Je Mehrkampfmeldung |
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Männer, Frauen, Senioren |
4,50 € |
5,50 € |
10,00 € |
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Jugendklassen U20 und U18 |
4,00 € |
5,00 € |
8,00 € |
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Jugendklassen U16 und U14 |
3,50 € |
4,50 € |
6,50 €
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Zusatzgebühr für Nachmeldungen am Wettkampftag: 10,00 €
Bei LA-Net Meldungen erhält der Verein einen Rabatt von 0,50 € je online-abgegebener Wettkampfmeldung.
Die Organisationsbeiträge werden im Voraus per Lastschriftverfahren durch den LVP eingezogen.
Alle Vereine sind verpflichtet, dem LVP eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Meldungen von Vereinen, die keine Einzugsermächtigung erteilen, können zurückgewiesen bzw. mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr belegt werden.
Mit der Abgabe der Meldung wird die Verpflichtung zur Zahlung anerkannt, die auch im Falle des Nichtantretens zum Ausgleich der Aufwendungen für Bearbeitung und Vorbereitung am Austragungsort fällig wird.
8. Meldung am Stellplatz
Die Startunterlagen werden nur nach vollständiger Bezahlung der Organisationsgebühr entsprechend der vereinsweise abgegebenen Meldung ausgegeben. Die Startunterlagen enthalten in der Regel auch die Stellplatzkarten, die zur endgültigen Meldung bzw. Teilnahmebestätigung am Stellplatz abzugeben sind. Für die Abgabe der Meldung am Stellplatz ist ausschließlich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin selbst verantwortlich.
Als einheitlicher letzter Zeitpunkt zur Abgabe der Stellplatzmeldung (=Stellplatzschluss) gilt 60 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes (laut Zeitplan).
Für die Abgabe der namentlichen und endgültigen Staffelmeldung gilt der gleiche Zeitpunkt.
Wird die Stellplatzkarte nicht bis zum Stellplatzschluss abgegeben, ist eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich. Ausnahmsweise kann, soweit dies technisch machbar ist, ein Athlet gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 5.- € noch zugelassen werden.
Nach Stellplatzschluss werden die Wettkampflisten erstellt. Die Laufeinteilung erfolgt unter Berücksichtigung der auf der Stellplatzkarte angegebenen Bestleistungen. Die Wettkampflisten sind danach am Aushang einzusehen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Reklamationen müssen bis spätestens 15 Minuten vor Wettkampfbeginn im Wettkampfbüro gemeldet werden. Eine am Start oder bei technischen Disziplinen am Wettkampfort vorgebrachte Reklamation gilt deshalb als verspätet und wird nicht mehr berücksichtigt.
9. Startnummern
Die Startnummern sind auf der Brust zu tragen. Ausnahme: Stabhochsprung. Die ausgegebenen Startnummern müssen unverändert getragen werden.
10. Sportkleidung und Werbung
Die Teilnehmer müssen in der dem LVP vom Verein gemeldeten Vereinskleidung in entsprechender Farbgebung an den Start gehen. Verstöße können mit dem Ausschluss oder Nichtberücksichtigung bei Mannschaftswertungen geahndet werden.
Sicherheitsnadeln sind Bestandteil der Wettkampfkleidung und werden nicht vom jeweiligen Ausrichter gestellt.
11. Geräte
Unter der Voraussetzung einer vorherigen Prüfung ist die Benutzung eigener Geräte gemäß IWR 187 gestattet. Nicht gestattet ist die Verwendung eigener Bälle (200 g). Für den Fall der Beschädigung eigener Geräte wird keine Haftung übernommen. Sprungstäbe werden vom Ausrichter nicht gestellt.
12. Weiterkommen aus Vor- und Zwischenläufen
Aus den Vor- und Zwischenläufen kommen die Sieger und von den weiteren Teilnehmern die Zeitbesten bis zur Belegung der in den Zwischenläufen bzw. im Endlauf verfügbaren Plätze weiter.
Bei Hallenwettkämpfen werden die Vorläufe als Zeitläufe durchgeführt, d.h. nur die erzielte Zeit entscheidet über das Weiterkommen.
Finden mehr als 4 Vorläufe statt, werden Zwischenläufe oder A/B Endläufe ausgetragen.
Bei Zeitgleichheit entscheidet das Los über das Weiterkommen des Teilnehmers.
Fallen im Zeitplan vorgesehene Vor- bzw. Zwischenläufe aus, findet der Endlauf bereits zu diesem Zeitpunkt statt.
13. Ausschluss und Verzicht von Teilnehmern
Teilnehmer, die durch die Abgabe ihrer Stellplatzkarte gemeldet wurden, aber nicht zum Wettkampf antreten, werden von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben dieser Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern sie die in der Regel 142 Nr.4 Nationale Bestimmungen IWR genannten Verzichtsmodalitäten nicht beachtet haben.
14. Platzierung bei Wald- /Cross- oder Straßenläufen
Zur besseren Ermittlung der Einlaufreihenfolge kann bei Wald-/Cross- oder Straßenläufen ein Einlaufkanal eingerichtet werden. Die Platzierung eines Läufers wird mit dem Beginn des Einlaufkanals ermittelt. Ein Überholen im Einlaufkanal ist nicht erlaubt, unabhängig von dessen Breite.
15. Auszeichnungen
Als Auszeichnung erhalten die ersten acht in jedem Wettbewerb Urkunden.
Die Sieger in den
Männer- und Frauenklassen erhalten den Titel
in den Jugendklasse U 20 / U18/ U 16 und U14 den Titel
Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes. Nicht abgeholte Urkunden und Auszeichnungen werden nicht nachgesandt.
16. Ergebnislisten
Ergebnisse können im Internet unter http://www.lv-pfalz.de abgerufen werden.
17. Haftung
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen oder sonstigen auftretenden Schäden.
Aus haftungsrechtlichen Gründen ist das Betreten des Innenraums grundsätzlich verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot sind die an laufenden Wettbewerben beteiligten Athleten, offizielle Kampfrichter und Helfer sowie Funktionäre.
Für Betreuer können Coachingzonen eingerichtet werden. Über die Berechtigung zum Zutritt zu den Coachingzonen und die Modalitäten entscheidet der Wettkampfleiter.